|
Der Energieausweis
Der Energieausweis (ugs. Energiepaß) für Gebäude soll sowohl Eigentümern
und Vermietern, als auch Mietern und Käufern von Gebäuden als energetische Orientierungshilfe dienen.
Für Hausbesitzer ist er zudem ein optimaler Einstieg in eine
zukunftsträchtige und nachhaltige Gebäudemodernisierung.
Man unterscheidet hierzu zwei Varianten:
Den verbrauchsorientierten Energieausweis
Er beschreibt den Energieverbrauch des Gebäudes auf Basis vorliegender
Energiekostenabrechnungen der letzen drei Jahre. Eine bauliche
Substanzanalyse findet hierbei jedoch nicht statt.
Den bedarfsorientierten Energieausweis
Er basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und zeigt im
Ergebnis genau dessen energetische Substanz. Hierfür wird der baulich
vorhandene Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter
die Lupe genommen und bewertet. Daraus kann man erkennen, in welchem
energietechnischen Bereich sich das Gebäude befindet und hilft, die
Erfordernis zu möglichen Erneuerungsmaßnahmen abzuschätzen. Wieviel
Energie der jeweilige Nutzer durch sein individuelles Verhalten
verbraucht, spielt für die Bewertung in dieser Art des Ausweises keine
Rolle.
Zu beiden Energieausweisen werden zusätzlich Empfehlungen für
kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des
Objektes geprüft und, wenn durchführbar, mögliche kurz gefaßte
Modernisierungsempfehlungen ausgesprochen mit denen sich die anfallenden
Kosten zukünftig senken lassen könnten.
Rechtliches zur Erfordernis
Die rechtliche Grundlage hierzu regelt die derzeit gültige
Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV). Demnach gilt: Wer sein Gebäude
vermietet, verkauft oder verpachtet, muss ab dem 1. Juli 2008 einen
Energieausweis vorlegen. Gebäudeeigentümer haben prinzipiell die Wahl
zwischen einem Bedarfs- oder einem Verbrauchsausweis. Eine Pflicht für
Bedarfsausweise besteht bei Neubauten sowie ab dem 1. Oktober 2008 bei
energetisch unsanierten Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohnungen,
für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.
|